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... voraussehen, dass die noch verbleibenden 3'A Wochen nicht ausreichen werden, um diese Aenderungen an allen noch in Verkehr stehenden Fahrzeugen vorzunehmen. Den zuständigen Behörden sei deshalb heute schon nahegelegt, den vorgenannten Termin mindestens bis zum 1. Juli 1943 zu verlängern. Einer solchen Fristerstreckung haften praktisch keine grossen Nachteile an, da der zusätzliche Monat Juni in die Sommerzeit mit langen Tagen und kurzen Nächten fällt. Nebenbei bemerkt sind solche Fristverlängerungen schon bei anderer Gelegenheit (Pneuablieferungsaktionen) vorgenommen worden, wenn die Umstände sie als geboten erscheinen Hessen. Diese Voraussetzung aber darf auch im vorliegenden Fall als erfüllt gelten. V Nicht nur den Motorfahrzeughaltern, sondern auch den Radfahrern hämmern Behörden und Verbände die gebieterische Notwendigkeit der Reifenschonung immer wieder ein. Um den «Rittern vom Stahlross» die Befolgung dieses Imperativs zu erleichtern, hat die TCS-Sektion Basel auf einer Reihe von Veloparkplätzen Fusspumpen aufstellen lassen, deren Vorhandensein wie eine Einladung an die Radfahrer wirkt: «Bitte benütze mich, es kostet Dich nichts und trägt, ohne Dir «rosse Mühe zu verursachen, daau bei, Deine Pneus vor vorzeitiger Abnützung zu bewahren!» Kürzlich ist in der Presse ein Mahnung erschienen, die darauf aufmerksam machte, dass nach den gesetzlichen ...
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