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... im automobilistischen Lager gegen den ominösen Verkehrsartikel der Bundesverfassung ist es, der die Litra in Wallung gebracht, dermassen, dass ein innerer Drang sie unwiderstehlich dazu treibt, sich Luft zu machen. Das tut sie denn auch, wenn sie sich bei der Behandlung des Kapitels «Bundesbahnsanierung» durch folgende Expektorationen erleichtert: «Die Bundesbahnsanierung harrt immer noch ihrer Erledigung. In der Botschaft zum Voranschlag der Bundesbahnen für das Jahr 1943 gab der Bundesrat bekannt, die Ausarbeitung einer Nachtragsbotschaft zum Sanierungsgesetz könne noch im Laufe des Jahres 1942 in Angriff genommen werden, da inzwischen die hiefür erforderlichen Unterlagen bereinigt seien. Eine beförderliche Anhandnahme dieses Problems erscheint um so wünschenswerter, als seine Hinausschiebung bereits als bequemes und willkommenes Mittel zur. Bekämpfung .des Verfassungsartikels herhalten musste. Die automobilistischen Verbände verweigerten nämlich ihre Zustimmung zum Verfassungsartikel u. a. mit der Begründung, die Sanierungsvorlage sei lediglich zurückgestellt worden, weil man beabsichtige, mit Hilfe der Verkehrsordnung die Sanierung auf dem Rücken des motorisierten Strassenverkehrs durchzuführen. Allerdings erwies sich dann auch dieses Argument als blosser Vorwand zur Tarnung der grundsätzlichen Opposition gegen alle verfassungsmässigen ...
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