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... eine Kritik an einer veralteten „unsicheren" Rennstrecke erlauben dür fen, ohne dafür Ihren Tip „langsamer zu fahren“ zu erhalten. Allred Hertl, Steyr, Österreich Keine Nummer für zwei Warum sich deutsche Behörden gegen Wechselkennzeichen wehren. Heft 18, Seite 10. Der grundsätzliche Unter schied zwischen deutschen und Schweizer Autokennzei chen besteht darin, daß die Schweizer Ihre Schilder auf die Person bzw. Firma ein getragen haben. Wer etwa 1938 zum ersten Mal ein Auto kaufte und heute ein Auto fährt, hat immer noch die gleiche Autonummer, vorausgesetzt, er wohnt noch im gleichen Kanton. Durch dieses System war die Einführung der Wechsel nummer ohne großen Ver waltungsaufwand möglich. Zu jedem Auto, auch wenn es stillgelegt ist, gehört ein „Fahrzeugausweis“, dieser entspricht bei uns dem „Zu lassungsschein“. Kfz-Briefe gibt es nicht. Der Fahr zeughalter meldet auf seine Autonummer (die Schilder werden von den kantonalen Straßenverkehrsämtern aus gegeben) seinen Erstund, wenn er hat, Zweitwagen an. Im „Fahrzeugausweis“ be findet sich dann der Stempel „Wechselnummer". Meldet man sein Auto ab, muß man die Schilder an das Straßenverkehrsamt zurück senden. Zulassungsstempel und TÜV-Plaketten gibt es nicht. Durch dieses System ist die Herausgabe des „Auto In dex", Verlag Hallwag, Bern, möglich, ...
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