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... Ergebnisse der gegenwärtig noch laufenden Pneu-Ablieferungsaktion und der daraus resultierenden Verknappung des Regenerats auch eine Lenkung auf dem Sektor der Fahrradreifen vorzunehmen. Auch zu den neuen Bestimmungen über die Rückgabeund Ablieferungspflicht (Art. 8 und 9) hat in erster Linie der ungenügende Ertrag der Reifen-Ablieferungsaktion den Anstoss gegeben. Man will mit dieser Vorschrift die Möglichkeit zu weiteren Abberufungen schaffen. Wenn Reifen und Schläuche inskünftig nicht für andere als für Fahrzwecke verwendet werden dürfen, so liegt der Grund hiefür darin, dass bei der heutigen Lage in der Gummiversorgung alles noch vorhandene Material dem Fahrzweck dienstbar gemacht werden muss. Diese zwingende Notwendigkeit bildete auch die Triebfeder für den Erlass der Vorschrift, wonach zur Schonung der Karkassen die Lastwagendimensionen, bei denen der Laufdeckengummi noch nicht bis zum Bindegummi durchgefahren ist, nur solange ausgefahren werden dürfen, bis der Bindegummii zum Vorschein kommt. Ueberschreitet nämlich die Abnützung einen bestimmten Grad, so lassen sich abgefahrene Reifen nicht mehr regummieren. Diesem Nachteil will man durch die zitierte Bestimmung vorbeugen, deren Durchführung zugleich Einsparungen an Regenerat ermöglicht. Für den Moment sind weitere Ablieferungsmassnahmen, für deren Anordnung die neue Verfügung eine Handhabe ...
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