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... 20 frs. par an, pourjes membres de l'A. C. S. 10 frs. par an. Etranger 30 frs. AUTOMOBILE-CLUB DE SUISSE AUTOMOBIL-CLUB DER SCHWEIZ President: Ch.-L. Empeyta; Ier Vice-President: William Humbert, ingemeur; 11° Vice-President: Jules Megevet; Secretaire general : Ferd. Boret; Secretaire technique: Dr. E. Steinmann; Tresor ler: Fre"d. Bei; Membres: P. Buchet, F. Panchaud, de Rabours, avocat. Secretariat: Mairie des Eaux-Vives, Geneve. Adresse tele"graphique: Auto-Club, Geneve. boote, gleichwie die durch Maschinenkraft bewegten Luftschiffe und Aeroplane. Die enge Beschränkung auf Fahrräder und Wagen bringt aber auch mit sich, dass beispielsweise Dampfwalzen, obwohl sie durch Maschinenkraft bewegt werden und nicht an Geleise gebunden sind, nicht zu den Kraftfahrzeugen zu rechnen sind. Im Zusammenhang mit der obigen Definition wird die Bestimmung getroffen, dass alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen in Betrieb gesetzt werden, von der zuständigen Behörde zum Verkehre zugelassen sein müssen. Es ist ohne weiteres deutlich, dass es sich hier um eine Schutzvorschrift allgemeiner Natur handelt, die übrigens heute schon beinahe überall durchgeführt ist. Von der Erlaubnis zur Führung der Kraftfahrzeuge handelt der zweite Paragraph. Wichtig ist, dass die Erlaubnis für das ganze deutsche Reich gilt und dass sie zu erteilen ist, wenn der ...
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