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... E. Mosimann, Burgdorf; Frau A. Spörri, Zürich; RudolfSchärer, Aarau; Frl. A. Schlumpf, Uster; Frau C. Schulthess, Basel; H. P. Wyssmann, Bern. — 6 Punkte: FrauE. Beerli, Bern. Ein alter, reicher Mann, der eine junge Frau geheiratet hatte, war gestorben. Die junge Witwe trauerte ihm nicht sehr nach, denn er war nicht nur krankhaft geizig gewesen und hatte sie manches Mal darben lassen,' sondern er war auch von einer rasenden Eifersucht besessen gewesen. Ein Jahr nach seinem Tode verlobte sie sich mit einem reichen jungen Manne. Aber im Augenblick, da sie das Aufgebot bestellen wollten, erhielt die junge Frau Drohbriefe, und zwar stammten diese regelrecht frankierten und mit der Post eintreffenden Briefe von ihrem verstorbenen Manne. Seine Handschrift, sein Stil waren unverkennbar. Er drohte, wenn sie sich neu vermählen würde, käme er als Geist in der Hochzeitsnacht, um diese Schmach zu verhindern. Aber der junge Bräutigam, ein heller, aufgeklärter Geist, lachte über die Drohung, sagte, er glaube nicht an Gespenster. Das Aufgebot wurde bestellt. Doch da trafen nacheinander drei, vier weitere Briefe ein, auf die "gleiche Weise, durch die Post, regelrecht frankiert, mit der Handund Unterschrift des Verstorbenen. Die junge Frau liess sich tief beeindrucken und beschloss, die Hochzeit abzubestellen. Sie versammelte die Dienerschaft des Hauses um sich ...
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