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... und in Ortschaften oder an sonstigen unübersichtlichen Stellen. Das würde ja dem Art. 25 des Gesetzes widersprechen. Ich sprach davon im Gegensatz zum stossweisen Fahren des ungeübten Fahrers, einmal viel zu rasch, einmal, viel zu langsam. Darüber mögen sich aber die Automobilfahrer aussprechen, die mehr davon verstehen als ich. Auch über die Frage der zweckmässigen, wirtschaftlichen Verwendung der Pneus. Dazu eine allgemeine Bemerkung: Selbstverständlich haben sozusagen alle Vorschriften von Gesetz und Verordnung nur relativen Wert. Sie können sich nicht allen Verhältnissen anpassen. So auch die Bestimmung über den Gleitschutz. Wir erwarten nun das Ergebnis der Prüfung der verschiedenen Verfahren zur Neuerstellung des abgefahrenen Gleitschutzes durch die Experten. — Den Experten scheint der Herr Einsender wenig Kredit zu geben. Vergessen Sie nicht, dass es diese Leute sind, die die undankbare Aufgabe haben, Vorschriften, die nicht einmal bis in alle Details hinein ganz klar sein können, dem einzelnen Automobilisten gegenüber durchzusetzen. Mag der eine oder andere vielleicht auch etwas Bureaukrat sein, im grossen ganzen sind es doch tüchtige Beamte, die, wie wir alle und auch die Automobilisten, nur das eine Ziel vor Augen haben: Ordnung auf die Strasse zu bringen. Auch sie brauchen übrigens Zeit, um Erfahrungen zu sammeln. Ich bitte also um Geduld auch ...
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