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... namhaft zu machen. Anmeldung und Meldegebühren. Alle Anmeldungen unter Zuschriften sind unter gleichzeitiger Überweisung der Meldegebühren zu richten für Wagen an: Dr. med. Eras, Bräunsdorf, Amtsh. Freiberg-Sachsen, Postscheckkonto: Leipzig Nr. 19 575, für Räder und Hilfsmotore an: Gebrüder Hübeier, Dresden-A., Waisenhai'-::*3e 4, Postscheckkonto: Dresden 14 417. Anmeldebogen sind mit der ausführlichen Ausschreibung bei diesen Herren oder in der Gau-Geschäftsstelle Dresden, Gerichtsstraße 15, zu beziehen. Das Nennungsgeld beträgt: a) Für jedes von einer Fabrik oder einem Händler direkt oder indirekt gemeldete Fahrzeug in Gruppe I 200 M,, Gruppe II 400 M., Gruppe III 800 M. b) Für jedes von einem A. D. A. C,-Mitglied als Privatperson gemeldete und in seinem Besitz befindliche Fahrzeug in Gruppe I 100 M„ Gruppe II 200 M„ Gruppe III 400 M. Nennungsschluß: Montag, den 12. Juni 1922, mittags 12 Uhr. Nachnennungen bei doppeltem Einsatz: bis Freitag, den 16. Juni, mittags 12 Uhr. Rückzahlung der Meldegebühren findet nur dann statt, wenn die Fahrt infolge ungenügender Teilnahme oder behördlicher Nichtgenehmigung nicht durchgeführt wird. Preise: Zur Verteilung gelangen nur Ehrenpreise, Medaillen, Diplome, Plaketten, Preisträge, ist der Fahrer. In jeder Gruppe erhält der arste Sieger die goldene, der zweite die silberne, der dritte die ...
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