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... Verfassungsartikel 24 beauftragt den Bund, durch Vorschriften insbesondere die Luftverunreinigung und den Lärm zu bekämpfen. Nach Parlamentsbeschluss wird der Vollzug der Vorschriften den Kantonen übertragen, doch nur soweit ihn •das-Gesetz nicht'den Kantonen vorbehält. Bis zum Vorliegen moderner Vorschriften sollten Kantone und Gemeinden keine eigenen Vorschriften erlassen, auch wenn sie von Kandidaten für kantonale und kommunale Parlamente, die sich damit Wählerstimmen sichern möchten, dazu aufgefordert werden. Den Rahmen muss der Bund ziehen. Aber auch der Bund kann in Sachen Immissionen durch den Mötorverkehr nicht isoliert handeln. Ohne Kenntnis der einschlägigen internationalen Bemühungen sind echte Fortschritte kaum denkbar. Im Ausland arbeitet man an diesen Problemen so energisch, wie man es erwarten kann, wenn Behördenvertreter, Industrierepräsentanten und Fachleute (manchmal findet man letztere auch unter den erstgenannten Gruppen) Konferenzen abhalten. Man weiss: Die USA setzen zunehmend strengere Abgasvorschriften in Kraft, und vom Herbst an gibt es Normen auch in Europa. Schon heute sind die Abgase neuer Wagen teilweise weniger giftig, 1975 werden weitere Verbesserungen Tatsache sein, und in zehn Jahren wird der Autopark Europas nur einen Bruchteil der heutigen Schadstoffmenge erzeugen. Die Schweiz kann dazu nicht viel ...
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