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... sein. — 2. Es sollen nur Anlassvorrichtungen zugelassen werden, die auf Wagen von mindestens zehn Pferdestärken nach der deutschen Steuerformel entsprechend berechnet werden. — 3. Bei der Nachprüfung der Anlassvorrichtungen, die nach Beendigung der Karpathenfahrt stattfindet, sollen die Wagen mit demselben Betriebsmatenal versehen werden. — 4. Während der Karpathenfahrt dürfen an den Anlassvorrichtungen keine Reparaturen vorgenomzeuge möglichst vermieden wird. Der Start aller Wagen würde sich allerdings auf längere Zeit erstrecken. In der Hauptsache will die Sportkommission durch diesen Vorgang mehr Interesse auf die schwächeren Wagen lenken. Bei den bisherigen Veranstaltungen fand das Eintreffen dieser Wagen oft viele Stunden nach den stärkeren Wagen statt; ihre Ankunft am Ziele erregte nur wenig Interesse, wodurch sich manche Lenker der schwachen Wagen zurückgesetzt fühlten. Die Sportkommission beabsichtigt ferner, den Amateurfahrern, die sich ohne Chauffeure oder Mechaniker an der Konkurrenz beteiligen, stets nur die Hälfte der zu erteilenden Strafpunkte anzurechnen. Da jedoch gegen diese etwas übertriebene Bevorzugung der Fahrer « ohne Chauffeur» seitens zahlreicher Mitglieder der Sportkommission gewichtige Gründe angeführt wurden, kam man schlicsslich darin überein, für diese chaiiffcurloscn Fahrer einen besonderen Preis zu stiften. nien werden. Sollte ...
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