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... und für sich kein Grund für eine Gefahr; merkwürdigerweise ist aber bis heute unterlassen worden, bei der Abzweigung eine Absperrung; vorzunehmen. Es könnte deshalb leicht passieren, dass ein Automobilist, der sich nicht auskeimt, z. B. bei ganz schlechter Sicht und schlechtem Wetter, in den Abgrund fahren würde, wobei ganz sicherlich ein tödlicher Unfall die Folge wäre. Man begreift in der Tat nicht, wieso die zuständigen Behörden des Kantons Schwyz hier noch keine sichernden Massnahmen getroffen haben. T. in Z. Dienst am Kunden! In den Zeitungen machte die SBB bekannt, dass sie für den Besuch der Lichtwoche St. Gallen Fahrkarten zu reduziertem Preis abgebe; wörtlich: «gültig für alle fahrplanmässigen Züge für die Hinfahrt am Sonntag, den 22. Oktober. Für die Rückfahrt ist ein Extrazug, mit Abfahrt in St. Gallen um 22 Uhr. zu benützen.» Ich beabsichtigte, mit meiner Familie diese Reisegelegenheit zu benützen und war sehr erstaunt, als mir der Beamte um 13 Uhr im Hauptbahnhof Zürich erklärte, diese Billette seien von vormittags 9 Uhr an nicht mehr erbältlich. Als ich auf die Publikation hinwies, bedauerte er, dass diese nicht stimme und fügte bei, es sei kürzlich bei einer Luzernerfahrt auch ungenau publiziert worden. Auf diese Erklärung hin zog ich es vor, mit dem Auto an die Lichtwoche nach St. Gallen zu fahren. Dr. M. S. in Z. Passwantislrasse. In der ...
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