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... daß die Verwendung übermäßig stark wirkender Scheinwerfer nicht nur bei Geldstrafe bis 1500 M., oder Haftstrafe bis. zu 6 Wochen nach der Bundesratsverordnung verboten ist, sondern auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird scharf überwacht werden. Bei Dresden ist außerdem auf eine Kontrolle in r Bischofswerda hinzuweisen. Schließlich ist vor Wieblingen, dem letzten Dorf vor Heidelberg auf der Straße Mannheim—Heidelberg dringend zu warnen, Uwo auf 660 m gestoppt wird und angeblich Geschwindigkeitsüberschreitungen schon bis zu 20 km Tempo zur Anzeige gebracht twerden. Rückporto bei Anfragen. Bei den maßlos erhöhten Postgebühren vermag die Hauptgeschäftsstelle des A. D. A. C. in München in Zukunft nur mehr diejenigen Anfragen seitens der Mitglieder zu erledigen, bei denen ausreichendes Rückporto beigelegt worden ist. Neuanmeldungen als ordentliche Mitglieder des A- D. A. C. Gau I. Berlin: Stiller, H., Kfm., Rosenheimer Str. 27. Weist, F., Kfm., Mansteinstr. 13. Crossen: Schiebold, A„ Ing. Driesen; Schrinner, 0„ Rep.-Werkst., Schweriner Str. 34. Frankfurt a. O.: Hoffmann, W., Rep.-Werkst., Theaterstr. 5. Kriescht: Schröter, E., Pferdehdlr., Poststr. Neukölln: Gedamke, W., Kfm., Steinmetzstr. 55. Neu-Trebbin: Schlicht, P„ Schlosserei u. Motorfabrzg, Gau IIa. Altenburg: Misselwitz, H., ...
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