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... so heiss gegessen, wie sie gekocht wird - zumal die strikte Befolgung des Prinzips derKostenwahrheit insbesondere auch die Bahn in ihrer Existenz gefährden würde. So dürfte denn im neuen Verfassungsartikel allenvoran der Satz «Bund und Kantone bezeichnen die Ausnahme vom Verursacherprinzip» in derkonkreten Politik als Richtschnur dienen. Wann die Debatte über die Kostenwahrheit ins Plenum kommt, ist ungewiss. Sicher ist nur, dass über den Verfassungsartikel über die Kostenwahrheit Volk und Stände abstimmen müssen. -ie- Dieser Grundsatz erscheint auf den ersten Blick einleuchtend. Aber wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Zwar heisst es im Bericht der Subkommission der nationalrätlichen Verkehrskommission, der Bund erhalte durch den vorgesehenen Verfassungsartikel keine neue Abgabekompetenz. Die Relativierung folgt aber auf dem Fuss. Denn soweit Kosten ausgewiesen und ungedeckt sind,muss das Gemeinwesen, so die Subkommission, die Möglichkeit haben, Abgaben einzuführen, um die Kostendeckung der einzelnen Verkehrsträger zu erreichen. Zulässig ist daher nach Meinung der Subkommission die Einführung von Kausal- (dazu zählen u. a. vom Verkehr verursachte Stau- Und dass diese Mittel vom Automobilisten stammen, dafür braucht es wenig Vorstellungskraft. AUSNAHMEREGELUNG Wenig Gefallen bereitet auch der Wortlaut des Verfassungsartikelentwurfs, ...
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