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... erhältlich. Das Nenngeld beträgt für: Kraft-Räder 150 M., für Kraft-Wagen 300 M. und ist ganz Reugeld (mit Ausnahme der Absage durch die Leitung). Der Nennungsschluß ist am 20. Juni 1922, 12 Uhr mittags, Cöln. Nachnennungen, mit doppeltem Einsatz, sind bis zum 30. Juni 1922, 12 Uhr mittags, Cöln, zulässig. Die Reihenfolge der ordnungsmäßig eingehenden Meldungen ist in jeder Klasse maßgebend für den Start. Die Meldung ist verbindlich. Dem ordentlich ausgefüllten Meldebogen ist das Startgeld sofort beizufügen oder dieses gleichzeitig für sich: zu überweisen. Meldungen ohne Überweisung des Startgeldes können nicht berücksichtigt werden. Meldebogen wie alles andere Erforderliche sind: Cöln, Hohenstaufenring 45, zu erlangen, wie oben angegeben. Der Sportausschuß behält sich das Recht vor, Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen. Eine Berufung hiergegen ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat bei der Fahrt durch die Ortschaften, wie überhaupt, die maßgebenden behördlichen Vorschriften strengstens zu erfüllen. Jeder Fahrer hat für alle eventuellen Verstöße gegen die polizeilichen Verordnungen selbst einzustehen, er fährt auch in allen anderen Fällen auf! eigenes Risiko. Haftpflicht wird von den Veranstaltern unter keinen Umständen übernommen, jeder Teilnehmer ist selbst voll und ganz haftpflichtig. Die Sportkommission behält sich jedoch ...
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