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... gänger, die fürs Pendeln keine speziellen Steuerabzügevornehmen können. Diese Ungerechtigkeit, dass Fussgänger, Rad-, Mofa-, Bus-,Tramund Bahnfahrer die Autopendler über die Steuern «subventionieren», ist laut VCS unhaltbar und gehört schleunigst aus der Welt geschafft. Allerdings hat der VCS inseiner Milchmädchenrechnung folgende bedeutende Rechnungsposten und Überlegungen unterschlagen, weil sonst das Ergebnis wohlnicht in seinem Sinne herausgekommen wäre. 1. Steuerabzüge sindgrundsätzlich keine Geschenke, sondern eine staatliche Rückvergütung für Erwerbsunkosten, die der Steuerpflichtige im vorausgeleistet hat. Wer nun aber fürs Pendeln zwischen Wohnund Arbeitsort keine Kosten hat, kann auch keine geltend machen. Was ist daran ungerecht?2. Subventioniert werden nicht die motorisierten Verkehrsteilnehmer, die von der öffentlichen Hand gehörigzur Kasse gebeten werden (Verkehrssteuern, Autobahnvignette, Schwerverkehrssteuer, Wust, Treibstoffgrundzoll und -zollzuschlagusw.) und so namhafte Beiträge in die allgemeine Bundeskasse abliefern, sondern die Benützer der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Defiziteder konzessionierten Bahnund Busbetriebe betragenbekanntlich über zweitausend Millionen Franken proJahr, und auch die städtischen Verkehrsbetriebe schreiben regelmässig roteZahlen in Millionenhöhe Dies geht zu Lasten aller Steuerzahler, und ...
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