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... Fahrbahn der Eisenbahnbrücke in Bern wurde bereitwilligst entsprochen. Auch die städtische Baudirektion in Bern, als Besitzerin des Wegrechtes der Strassenfläche auf der erwähnten Brücke hat die Bewilligung erteilt. Nun musste in der seitlich mit Gitterwerk versehenen Brücke ein Schuppen erstellt werden als Dunkelraum. Dadurch ist es möglich geworden, regelmässig tagsüber Motorfahrzeuge zu prüfen. Ein Garage- Schiebetor wird jeweils geöffnet und nach Hereinfahrt des Wagens wieder geschlossen. Zuerst wird das Fahrzeug auf das Vorhandensein und richtige Funktionieren der in der Vollziehungsverordnung zum Automobilgesetz vorgeschriebenen Zubehörteile untersucht, anschliessend werden Stand-, Schlussund Stopplichter und die Möglichkeit der •-".gsbarkeit der Nummer auf dem hintern sontrollschild auf 20 m geprüft. Dann erfolgen die Scheinwerfermessungen nach folgenden Normen, welche den Vorschlägen des « Comite international de l'eclairage » sowie der deutschen Kommission für die Beleuchtung an Kraftfahrzeugen entnommen sind und seinerzeit bereits dem eidg. Justizund Polizeidepartement für die Berücksichtigung in der Vollziehungsverordnung empfohlen wurden. Allerdings wurden diese Normen vorläufig noch nicht in die betreffende Verordnung aufgenommen, man hat es den Experten überlassen, über den Begriff des « genügenden > Scheinwerfers ...
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