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... weiteres einverstanden, und es bedurfte langer, zäh geführter Unterhandlungen zwischen den Vertretern der Automobilisten und der Regierung, bis man eine annehmbare Lösung fand. An Stelle der ursprünglich beabsichtigten Erhöhung der Autosteuern auf Fr. 150 Grundtaxe und Fr. 20—30 Zuschlag pro Pferdestärke tritt nun folgende Regelung: Grundtaxe für Personenwagen, Lastwagen und Traktoren bis zu fünf Pferdestärken Fr. 100, dazu für jede weitere Pferdestärke von sechs bis zehn Pferdestärken ein Zuschlag .von Fr. 15, von 11 bis 15 Pferdestärken ein Zuschlag von Fr. 20, von 16 bis 20 Pferdestärken ein Zuschlag von Fr. 25, von 21 Pferdestärken an ein Zuschlag von Fr. 30. Lastwagen mit Vollgummibereifung bezahlen einen Zuschlag von 20 Prozent. Eisenbereifung, abgenützte Vollgummioder elastiscne Bereifung unter vier Zentimeter sind verboten. Traktoren bis auf sechs Kilometer Geschwindigkeit zahlen Fr. 100. Das Maximum beträgt für Personenwagen Fr. 800, für Lastwagen Fr. 1000. Anhänger mit Vollgummioder Eisenbereifung bezahlen einen Zuschlag von 20 Prozent. Die Gebühr für Motorräder bis zu einer Pferdestärke beträgt Fr. 30, für jede weitere Pferdestärke oder einen zweiten Sitz ein Zu- 0 Die Zahlen des Automobilaussenhandels für April 1925 dokumentieren eine weitere Zunahme von Einfuhr und Ausfuhr, wenigstens im Vergleich mit April 1924, sowie für den ...
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