Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Soweit das Geld nicht ausreichen würde, könnten Erträge aus dem Treibstoffgrundzoll beigezogen werden. Dieser wirft gegenwärtig rund 950 Mio Fr. im Jahr ab. Davon sind laut Verfassung 60% für Strassenzwecke reserviert: Bundesanteil für Nationalstrassenkosten, Beiträge an Hauptstrass|nbau, allgemeine Beiträge an Strassen für Motorfahrzeuge, Finanzausgleich im Strassenbau und Alpenstrassen (Art. 36ter). Gleichzeitig soll der Bund die Möglichkeit erhalten, den Nationalstrassenunterhalt allgemein und nicht nur in Sonderfällen mit Bundesbeiträgen zu unterstützen. Allerdings müssten die Kantone dafür anderwärts Kosten übernehmen. Wo, das weiss die Landesregierung dem Vernehmen nach auch nicht genau. Im Vorfeld der unlängst vorgestellten Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen war als Kompensation eine Beteiligung am Bahndefizit beim regionalen Personenverkehr vorgeschlagen. Dies stiess auf so heftigen Widerstand, dass der Verkehrsbereich aus der Aufgabenteilung ausgeklammert wurde. Mit einer gesamthaften Neuregelung der Treibstoffzölle könnten laut Bundesrat die Nachteile der bisherigen starren Ordnung vermieden werden, ohne die Strassenfinanzierung zu gefährden. Die Finazierungsfrage ist ein wichtiger Teilbereich in der Gesamtverkehrskonzeption (GVK). Damit die beiden Bereiche Treibstoffzölle und GVK aufeinander abgestimmt werden ...
Kommentare