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... des Schweiz. Handelsund Industrievereins, des Schweiz. Gewerbeverbandes, des Schweiz. Arbeitgeberverbandes, des Schweiz. Hoteliervereins, der ASPA, des Zentralverbandes des Schweiz. Transportund Verkehrsgewerbes, des Schweiz. Fuhrhalterver- -bandes, des Verbandes Schweiz, konzessioierter Automobilunternehmungen, des Schweiz. Taxihalterverbandes, des Verbandes der Gesellschaftswagenbesitzer der Zentraltind Westschweiz, des Schweiz. Brauereiverbandes, des Schweiz. Aiitogewerbeverbandes sowie zahlreicher Einzelfirmen des Grossgewerbes wurde dem eidg. Justizund Polizeidepartement vor ungefähr Monatsfrist ein Gegenvorschlag eingereicht, der in verschiedenen Bestimmungen nicht unwesentlich vom ursprünglichen Projekt abweicht. In ausführlichem Kommentar werden die einzelnen Artikel noch tiäher begründet. Einleitend wird besonders darauf verwiesen, dass Art.. 17 des Bundesgesetzes vorsieht der Bundes'at habe zur Verhinderung der Gefahr von Uebermüduns: eine angemessene Ruhezeit und für die Motorfahrzeugführer der gewerbsmässigen Personentransporte und diejenigen, welche dauernd oder vorwiegend mit dem Gütertransport beschäftigt .".nd, den Betriebsverhältnissen angepasste Bestimmungen über Arbeitsund Präsenrzeit zu erlassen. Damit komme mit aller Deutlichkeit die Absicht des Gesetzgebers zur Geltung, dass für diese Verordnung nur das ...
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