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... erfordert. Jedenfalls werde ich einen solchen Angeklagten niemals menschlich abwertend beurteilen«. Amtsgerichtsrat M. (er möchte seinen Namen nicht veröffentlicht haben), seit vier Jahren Verkehrsrichter in München, vorher Verkehrsstaatsanwalt, stellt fest: »Man darf sich als Richter, bei allem Verständnis, nicht mit dem Angeklagten identifizieren, soweit es die objektive Feststellung des Sachverhalts betrifft. Alle Gedanken in dieser Richtung muß man verdrängen, auch wenn's manchmal schwerfällt. Verkehrsdelikte beruhen aber nun einmal auf menschlicher Fahrlässigkeit — vor der allerdings niemand gefeit ist. Der Grad dieser Fahrlässigkeit ist ausschlaggebend für die Höhe der Strafe. Ich kenne die meisten Ampelkreuzungen in München recht genau und glaube schon, zwischen einem Gescherten, der rücksichtslos übers Rotlicht braust und einem Opfer des enervierenden Massenverkehrs unterscheiden zu können. Wenn mir ein Bäuerlein, das in die Maschen des Gesetzes geriet, schreibt (wie es einmal vorkam): »Ich war froh, als ich mit dem Auto wieder aus der Groß- stadt draußen war!«, so kann ich ihm das gut nachfühlen.« Und nach einer kleinen Pause fügt er seufzend hinzu: »Mir ging das nämlich in Rom genauso!« Johann Freudenreich Jetzt wird es Zeit, Ihr Auto auf den Winter vorzubereiten CARAMBA hilft Ihr Auto wintersicher machen. Wenn ...
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