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... Frühjahr 1957 unterbreitete die Kommission für die Planung des Hauptstrassennetzes dem Departement des Innern den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Nationalstrassen, der es dem Bundesrat ermöglichte, schon in seinem Bericht über die Strassenbauinitiative die wichtigsten Grundsätze bekanntzugeben, die der künftigen Ausführungsgesetzgebung das Gepräge geben sollten. Gleichzeitig mit der parlamentarischen Behandlung der Verfassungsvorlage wurde der Gesetzesentwurf der Planungskommission durch das Eidg. Oberbauinspektorat unter Beizug einer kleinen Expertengruppe und nach Einholung eines Rechtsgutachtens über besondere enteignungsrechtliche Fragen überprüft und zu einem Departementsentwurf umgearbeitet, der im November 1958 zur Vernehmlassung an Kantone, politische Parteien und interessierte Verbände ging. In ihren Stellungnahmen haben sie alle der Grundkonzeption über die Projektierung, den Bau, den Unterhalt und die Finanzierung der Nationalstrassen zugestimmt. Neben mannigfaltigen, zum Teil wertvollen Abänderungsanträgen wurde seitens der Kantone und der Schweizerischen Baudirektorenkonferenz — auch die «Automobil Revue» vertrat diese Meinung — gerügt, dass der Entwurf zu viele und zu schwerfällig ausgestaltete Auflageund Einspracheverfahren enthalte. In der jetzigen Vorlage sind denn auch diese Bestimmungen vereinfacht und klarer gestaltet ...
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