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... bestellt sei als für die Coupe Elmenhorst im letzten Herbst. Ablehnung des betreffenden Fahrers erfolgt ohne Angabe von Gründen. § 3. a. Die Wagen müssen mit vollständiger Karosserie, die mindestens vier bequeme, gepolsterte Sitze aufweist, ferner mit Kotflügeln und mindestens zwei Laternen und einer Hupe versehen sein. Sogenannte Hilfskarosserien sind ausgeschlossen. b. Die Anzahl der mitfahrenden Personen ist beliebig. § 4. Die Nennungen müssen bis spätestens 12. Juli 1908 im Besitze des Herrn Ncegeli-Amberger in Altstetten, unter Beifügung des Nenngeldes von Fr. 30 pro Wagen, sein. Spätere Anmeldungen werden zum doppelten Nenngeld und zwar bis 18. Juli, mittags 12 Uhr, bei derselben Stelle entgegengenommen. § 5. Berücksichtigt werden nur die Nennungen, denen die Einschreibgebühr beigefügt wird. Dieser Betrag bleibt Eigentum der organisierenden Sektion, selbst wenn die betreffenden Fahrzeuge nicht an der Fahrt teilnehmen. Der Nennungsschein muss enthalten : 1. Den Namen des Besitzers, der zugleich Führer des Wagens sein muss. 2. Dessen genaue Adresse. 3. Den Namen der Sektion, welcher er angehört. 4. Die Fabrikmarke des Wagens, sowie des Motors. 5. Das Modell des Jahres. 6. Die Nummer des Motors. 7. Die Zylinderanzahl. 8. Die Zylinderbohrung in mm (in Buchstaben). 9. Die Stärke des Wagens laut Fabrikkatalog in HP. Das Komitee behält sich eventuell eine Nachprüfung ...
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