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... Schwester, den verwitweten Schwager zu heiraten — selbst wenn sie schon selber einen Mann und Kinder hat, die sie dann eben verlassen muss. Diese Sitte bringt es mit sich, dass dort jeweils die ältesten Schwestern die grösste Heiratschance haben. Im indischen Himalajagebiet gibt es Stämme, bei denen ein Freier die Familie seiner Braut durch Hingabe seiner eigenen Schwester zu entschädigen hat — gleichgültig ob sie damit einverstanden ist oder nicht. In Hinterindien scheinen die Heiratssitten am allermannigfaltigsten zu sein. So ist es in Cochinchina Sache der ersten Frau eines Mannes, ihm nach und nach noch eine zweite und dritte Gattin zu suchen. Sie erhält zu diesem Zweck von ihrem Herrn Gemahl eine regelrechte schriftliche Prokura. Immerhin ist der Mann nicht gezwungen, sich der Wahl seiner Frau zu unterwerfen, sondern es bleibt ihm jederzeit vorbehalten, die ausgesuchten Gattinnen mit einer Entschädigung für die Bemühung und Enttäuschung wieder nach Hause zu schicken. Beim Stamme der Ullati geht jeder Ehe eine Probeehe voraus, die von beiden Seiten als unbefriedigend erklärt werden kann, selbst wenn ihr schon Kinder entsprossen sind. Für den Unterhalt der Kinder aus solchen für ungültig erklärten Probeehen ist der ganze Stamm solidarisch haftbar. In dem bekanntlich überaus frauenarmen Tibet heiratet eine Frau nicht nur einen Mann, sondern zu gleicher Zeit ...
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