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... überhaupt dürfen wir bei dieser Gelegenheit mit besonderer Genugtuung hervorheben, dass der Strassenverkehi In der Stadt Bern dank der trefflichen Fürsorge und der ausgezeichneten Anordnungen der bernischen Polizeidirektion vorzüglich funktioniert, wofür Publikum und Automobilfahrer der Initiative des Herrn Polizeilieutenant Müller zu Dank verpflichtet sind. So konnten wir erst kürzlich in der bundesstädtischen Tagespresse eine andere Bekanntmachung finden, die ebenfalls einen Beweis der ausgezeichneten Organisation der bernischen Polizeibehörde bildet. Damit ähnliche Massnahmen auch in anderen Schweizerstädten Nachahmung finden, drucken wir auch diese Bekanntmachung, die, wohlverstanden, nicht nur die Automobilisten, sondern sämtliche Fahrzeugbesitzer'angeht, ab, sie lautet: Bekanntmachung. Automobilisten, Fuhrleute, Motorradfahrer u. Radfahrer! 1. Rechts fahren, links vorfahren. 2. Keine Fahrzeuge unnötig stehen lassen. 3. Nur Hornsignale! alles,andere verboten. 4. An Strassenkreuzungenund Kurven^ nicht vorfahren. 5. Keine stark blendenden Lichter. 6. Auspuff schliessen. 7. Langsames Tempo; mehr Rücksicht auf das Publikum. 8. Fahren ohne unnötigen Lärm zur Nachtzeit.9. Genaue- Zeichen geben an die Polizeiorgane. 10. Alle andern Verkehrsbestimmungen werden inErinnerung gerufen. Allgemeine Mitteilungen Communications gänfrales „Gestützt auf ...
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