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... der Regierungsrat wiederum für gültig erklärt hatte, rief die städtische FDP das Bundesgericht inLausanne an NICHT UNGÜLTIG Sie argumentierte, die Festsetzung des Nationalstrassennetzes und die Projektierung der entsprechenden Abschnitte sei im Wesentlichen Sache der Bundesorgane. Die Initiative verletzeBundesrecht und sei deshalb für ungültig zu erklären. Diese Sicht wurde vom Bundesgericht nicht geteilt. Es hält den Bau des Zubringers für untrennbar mit verkehrsplanerischen Entscheiden verbunden, die in die Zuständigkeit der Stadtfallen. Daher missachte die Stadt ihre Kompetenzen nicht, wenn sie sich mit der Frage befasse, ob der Zubringer gebaut werden solle. Einen weiteren Zusammenhang sieht das Bundesgericht darin, dass sich die Stadt aus verschiedenen Gründen (Luftreinhaltung, Lärmschutz) veranlasst sehe, im Länggassquartier Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zu projektieren. NICHT BEEINTRÄCHTIGT Das Bundesgericht stellt im Weiteren fest, der fragliche Autobahnzubringer stelle kein notwendiges Element des Nationalstrassennetzes dar. Die Funktion der Nationalstrasse als überregionaler Verkehrsträger werdeauch ohne Tunnel nicht beeinträchtigt. grn. Unterirdisch durchs Bellevue Der Zürcher Bellevueplatz ist fürviele Automobilisten ein rotes Tuch - und es wird mit der geplanten Limmatquaisperrung (vgl. S. 37) noch röter werden. Doch ...
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