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... jedes, dem Automobilismus neu geöffnete Gebiet ergeben, ein bedauerlicher Unglücksfall ereignet. Es ist erfreulich, dass die bündnerische Presse sofort festgestellt hat, dass den Fahrer für denselben kein Verschulden trifft. Er ist nicht nur vollständig korrekt gefahren, sondern hat sich — wie man es von jedem Menschen in solchen Fällen verlangen darf — auch höchst anständig benommen. Als er das Fuhrwerk kommen sah, hielt er seinen Wagen an und fuhr erst weiter, nachdem das Pferdegespann anstandslos am Auto vorüber war. Vom Unglück selbst erhielt er erst in Flims Kunde. Dagegen hatte der Verunglückte nach der Kreuzung des Automobils, unglücklicherweise gerade im Moment, als sich der Motor wieder in Bewegung setzte, die Führung des Pferdes aufgegeben, so dass es nicht mehr möglich war, das durch den Lärm des wieder eingeschalteten Motors aufgescheuchte Pferd zu beherrschen. Dieser erste Unfall hat nun die bündnerische Bevölkerung beunruhigt und leider auch zu Ausfällen gegen den Automobilismus geführt, die um so weniger am Platze sind, als der betreffende Fall auf kein Verschulden des fahrenden Automobilisten zurückzuführen ist. Die Darstellung des tatsächlichen Sachverhaltes wird hoffentlich dazu beitragen, dass sich die Wogen wieder glätten und das bedauerliche Unglück bei Tamins in. einem höheren Zusammenhang beurteilt wird,. Man muss sich darüber volle ...
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