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... Finanzdepartement hat sich von diesem Anleihen für seinen eigenen Bedarf (Anlagen für die Spezialfonds der Eidgenossenschaft, etc.) Fr. 20,000,000 reserviert. Der Restbetrag ist vom Kartell Schweizerischer Banken und vom Verband Schweizerischer Kantonalbanken fest übernommen worden und -wird vom 0, bis 14. Jnni 1922 zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Subskription kann ror dem genannten Endtermin geschlossen werden. Die Prospekte, welche auch das Verzeichnis der Zeichnungssteilen enthalten, sind bei sämtlichen Banken und Bankhäusern erhältlich; Die Zuteilung der Titel findet sofort nach Schluss der Zeichnung statt. Die Abnahme der zugeteilten Titel hat zu erfolgen roin 17. Jnni bis 1. August 1922, unter Abzug des Zinses a 41/2 % T,om Tage der Einzahlung bis 1. August l'J22. Den Zeichnern werden Lieferscheine verabfolgt, die so rasch als möglich gegen die definitives Titel umgetamcht werden. Bern, Genf, Zürich, Hasel, St. Gallen, Lausanne, Bellinzona und Liestal, den 6. Juni 1922. 140S3 Zeichnungspreis: 98 1/2- Titel zu Fr. 500, lOOO und 5000. Verzinsung mittelst halbjährlicher Coupons per 1. Februar und 1. August. Rückzahlung am 1. August 1933. Die Obligationen dieses Anleihens sind direkte Schuldverpflichtungen der Schweizerischen Bundesbahnen, für deren Verbindlichkeiten die Schweizerische Eidgenossenschaft mit ihrem, Vermögen haftet. Der Bandesrat behält ...
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