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... für Unfallfolgen, die Drittpersonen wegen mangelhaftem Unterhalt der Liegenschaft entstehen. Eine während längerer Zeit nicht von Blättern gesäuberte und somit glitschige Treppe kann durchaus den Tatbestand des mangelhaften Unterhalts erfüllen. Vorsichtig und langsam gehen oder fahren Der Fussgänger kommt hauptsächlich auf Trottoirs und an Strassenrändern mit Blätteransammlungen in Berührung. Für ihn gilt es, solche heimtückischen Stellen möglichst zu meiden oder aber mit der notwendigen Vorsicht zu begehen; wer gern durch eine Schicht bunter Blätter marschiert, sollte dies auf gefahrlosen Waldund Parkwegen tun. Für Automobilisten und Zweiradfahrer empfiehlt sich generell ein Geschwindigkeitsreduktion. Nasses Laub bildet insbesondere in Kurven immer wieder Ursache ungewollter Rutschpartien. Auch muss beachtet werden, dass auf nassem Laub der Bremsweg, wie bei Eis und Schnee, wesentlich länger sein kann. Besonders wichtig wird das Einhalten eines genügend grossen seitlichen Abstandes zu Zweiradfahrzeugen und Fussgängern während des Überholmanövers, vp. In diesem Herbst wiederholen der Schweizerische Samariterbund (SSB) und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) ihre bereits 1976 und 1980 erfolgreich durchgeführte Gemeinschaftsaktion «Sohlenblitz», und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion der PTT: Sämtliche ...
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