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... genügend kontrolliert usw. Tritt der Fall einer Ueberhitzung des Motors ein, so ist unzuraten, den Gründen sogleich nachzugehen und den Fehler zu beheben. Lässt sich dies, durch äussere Umstände bedingt, nicht tun, so sorge man wenigstens für die Nachfüllung frischen Wassers und für reichliche Schmierung. Auch ist beim Fahren mit überhitztem Motor grösste Vorsicht anzuraten. M. H. * Wir begegnen in den Spalten der Schweiz. Handels-Zeitung (Verlag Jean Frey, Zürich) diesem interessanten Aufsatz. Der Artikel beweist aufs neue, dass nicht nur in den Redaktionen der Automobil-Fachpresse die Erkenntnis von der gewaltigen Aufgabe des Kraftfahrzeuges als Kulturund Verkehrsfaktor zum Durchbruch gelangt ist. Die Red. andere Menschheit. Trotzdem hat man für die Eisenbahn eine Haftpflicht ausgesprochen, die peinlicher ist, als jede vorher konstruierte, man hat ihr die Beweislast in den eng begrenzten Fällen Überbunden, in denen sie behauptet, an von ihr verursachtem Schaden keine Schuld zu tragen. Diese Haftpflicht auf die Automobile anzuwenden, ja sie noch zu verschärfen, schicken sich die Gesetze der Kulturländer an, oder sie haben ein solches bereits ausgesprochen. Das ist ein rigoroser Standpunkt. Da er aber die Weiterbildung eines bereits fast widerspruchslos geltenden Rechtssatzes ist, so begreift man schliesslich den Standpunkt noch. Irrig ist dabei nur, wenn das ...
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