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... auswärtiger Automobilisten durch keinerlei haltbare Erwägungen motiviert ist, stellt sie sich als ein Verstoss gegen das verfassungsmässige Gebot der Rechtsgleichheit dar.» Der Fall beweist aufs neue, wie sehr im allgemeinen Interesse eine energische Hz'tung gegenüber tatsächlichen Uebergriffen der Staatsgewalt zu begrüssen ist. Die rechtliche Wirkung dieses Entscheides ist nun die, dass zwar das Fahrverbot formell weiter bestehen bleibt, weil die Rekursfrist zur Kraftloserklärung dieses Gesetzes verstrichen ist, aber der Kanton Glarus wird in Zukunft auf seine Anwendung verzichten müssen. Einer Bestrafung auf Grund des kantonalen Sonntagsfahrverbotes könnte der Entscheid des Bundesgerichtes mit Erfolg entgegengehalten werden. Es ist aber bestimmt zu erwarten, dass die glarnerischen Behörden durch freiwillige Aufgabe des Sonntagsfahrverbots diesem Dilemma von selber ein Ende machen. Kö. La Tärga Fiorio. 44 voitures sont engagees pour jusqu'ä ce jour la classique et grande epreuve de Sicile qui se courra le 2 avril. Elles se repartissent comme suit: 6 Mercedes (Salzer, Lautenschlager, Sailer, Minoia, Werner, Ferrario); 4 Opel (conducteurs non encore d£sign6s); 1 Bugatti (Baron de Tornaco); 3 Itala (Moriondo, Landi, Rebuffo); 5 Alfa Romeo (conducteurs inconnus); 4 Austro Daimler; 4 Fiat (Borgese, Lampiani, Giaccone, B. Nazzaro); 3 Ceirano; 2 ...
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