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... der Regel einem Wagen zugeteilt werden. Zuteilung und Verwendbarkeit der Dienstpflichtigen zum Automobildienst werden in den Korpskontrollen vermerkt. Das Aufgebot des Motorwagenpersonals zum aktiven Dienst— das Freiwilligen-Automobilkorps ausgenommen — erfolgt durch die kantonalen Militärbehörden nach Massgabe der Kriegsmobilmachungsvorschrift. Der Dienst als Führer oder Gehülfe wird als regelmässiger Dienst angerechnet; Ersatzpersonal und Ueberzählige haben, falls eine Abkommandierung nicht erfolgt, den Dienst bei ihrer Truppeneinheit zu leisten. Für jeden mit mehreren Wagen ausgerüsteten Stab wird ein Fahrer als Chef bezeichnet; dieser hat die technische Aufsicht über sämtliche Motorfahrzeuge des Stabes; er führt einen Reservewagen. Für Besoldung, Verpflegung und Unterkunft sorgt das Kommando, dem das betreffende Personal zugeteilt ist. Die Dienstpflichtigen — soweit sie nicht dem Freiwilligen Automobilkorps angehören — beziehen die Kompetenzen ihres Grades; die Entschädigung an Freiwillige erfolgt nach Uebereinkunft. Le conducteur. On designera si possible le proprietaire de la voiture ou celui qui la conduit habituellement. Les officiers superieurs incorpores et les officiers de Petatmajor general ne doivent pas etre charges de ce service; les commandants d'unite et les adjudants ne peuvent y etre employes qu'apres avoir ete releves de leurs fonctions. ...
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