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... ausstattet, muss das umgerüstete Fahrzeug auf dem Strassenverkehrsamt prüfen lassen. Dazubekommt er vom Händler ein Zertifikat mit auf den Weg, welches bestätigt, dass besagte Felgen vom Werk die Eignungserklärung für denentsprechenden Fahrzeugtyp besitzt. Gedruckt werden diese Zertifikate beim Schweizerischen Verband der Grosshändler und Importeure derMotorfahrzeug-Branche (SGM). Die Zahl von 45 000versandten Zertifikaten im laufenden Jahr veranschaulicht zu einem gewissen Graddie Grössenordnung des Schweizer Feigenmarkts. In der letzten Zeit sei es immer wieder vorgekommen,dass Strassenverkehrsämter auch inoffizielle Papiere vonGraumarktimporteuren akzeptierten, beklagt sich MarioStäheli von der Firma Carex. Diese Papiere böten aber keinerlei Garantie für die Eignung des Rades, da die Testverfahren nicht so umfassend seien wie zum Beispiel beimdeutschen TÜV. In der Regel ist der Gangaufs Strassenverkehrsamt eine kurze Angelegenheit. Die erlaubte Spurverbreiterung von insgesamt 2 % oderrund 12 bis 15 mm pro Rad wird nicht mehr wie früher 1:1 ausgemessen, sondernlediglich rechnerisch überprüft. Als weitere Einschränkung darf der Abrollumfang des neuen Rades nicht mehr als 8 % von der Originalausrüstung abweichen. Ein grösserer Felgendurchmesser muss somit mit einem niedrigeren Reifenquerschnitt ausgeglichen werden. Gerade bei ...
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