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... daher schon bei Vertragsabschluss mündlich bekannt manchen, dass er gedenkt, das geleaste Objekt später zum deklarierten Restwert (plus Mehrwertsteuer) zu übernehmen. Schriftlich funktioniert dies nicht, weil so die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Leasingabkommen unterlaufen würden. Aber die Gerichte schützen die Vorgehensweise voll und ganz, dass der ursprüngliche Mieter nach Vertragsablauf das Vorkaufsrecht auf sein geleastes Objekt hat. Und weil dank der neuen obligatorischen Transparenz in den Leasingverträgen der Restwert ausgewiesen werden muss, kannder Verkäufer auch keine überhöhten Ablösesummen einfordern. WK OCCASIONENRATGEBER JURGWICKFür knallhart rechnende Familien mit grossen Raumansprü- chen gibt es seit einiger Zeit ein Autosegment, welches ähnlichwie die Minivans oder die SUVs bis in die 90er-Jahre praktischinexistent war. So handelt es sich bei den «Schuhkartons» um sogenannte Nischenprodukte, als welche sie aber nicht gelten können, weil sie parallel als leichte Nutzfahrzeuge ohnezweite Sitzreihe und hintere Seitenfenster angeboten und so in grossen Stückzahlen verkauft werden In der Schweiz geniessen die kompakten Raumkisten nicht die Bedeutung wie zum Beispiel in Frankreich oder in Spanien. Nur von Imagegedanken völlig unbeschwerte Kunden wagen sich an diese Sorte heranund fahren sie dann, bis es nicht mehr geht. ...
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