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... Information der deutschen Autoversicherer. Schädiger nicht bekannt oder nicht versichert: Wer zahlt? B. Busch Jahr für JaHr bleibt bei einigen tausend Unfällen der Schuldige unbekannt Zum Beispiel wenn ein LKW unbe merkt den Reservereifen oder Teile der Ladung verliert und ein Auto - einige Zeit spätei; wenn der LKW über alle Berge ist - dadurch verun glückt. Es gibt aber auch immer wieder Fälle, in denen verantwortungslose Autofahrer Unfall flucht begehen. Die Opfer solcher Schäden gehen jedoch nicht leer aus. Für sie wurde von den deut schen Autoversicherem die „Verkehrsopfer hilfe“ eingerichtet. Diese Institution tritt auch dann ein, wenn mit einem nichtversicherten Fahrzeug ein Schaden angerichtet oder ein Unfall vorsätzlich herbeigefuhrt wird. Die „Verkehrsopferhilfe“ zahlt, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdekkungssumme versichert. Das bedeutet, daß für die Unfallopfer bis zu 1,5 Millionen DM bei Per sonenschäden und bis zu 400.000 DM bei Sach schäden zur Verfügung stehen. In Fahrerflucht fällen gibt es einige Besonderheiten; so muß z. B. der Geschädigte für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen. Die „Verkehrsopferhilfe“ tritt nur dann ein, wenn keine Möglichkeit besteht, den Schaden anderweitig von Dritten ersetzt zu bekommen, wie zum Beispiel durch eine Vollkasko-Versicherung, von einer Krankenkasse, durch ...
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