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... die im dritten Abschnitt behandelt sind, wurden in der gleichen Höhe belassen wie in den früheren kantonalen Verordnungen. In den beiden letzten Abschnitten sind Vorschriften über Hand- änderungen der Motorfahrzeuge, über Parkieren und über Fahrräder enthalten, nebst einigen Strafbestimmungen. Der Kanton Uri sieht im Paragraph 22 der Verordnung ein Nachtfahrverbot für Motorlastwagen und Motorräder vor, das von 23 Uhr bis 4 Uhr angesetzt ist. Ausgenommen sind davon die Motorfahrzeuge von Aerzten und Tierärzten bei beruflichen Fahrten, sowie die dienstlichen Fahrten militärischer und polizeilicher Fahrzeuge. hl. Die Vollzugsverordnung des Kantons Tessln umfasst in zwei Abschnitten Bestimmungen über Führerausweise, Fahrzeugausweise, Kompetenzverteilung polizeilicher und administrativer Natur, sowie Strafbestimmungen. In einem besonderen Anhang sind die heute gültigen Steueransätze und Gebühren aufgezählt Es handelt sich dabei nur um eine Wiederholung von Bestimmungen aus 10 Einzeldekreteo. hL Vereinigung Gotthardstrasse. Die am 14. Dezember 1931 in Göschenen gebildete Vereinigung « Gotthardstrasse » kann in ihrem ersten Jahresbericht bereits auf eine erfolgreiche Betätigung zurückblicken. Bekanntlich setzt sich dieser neue Verband einerseits die frühzeitige Oeffnune im Frühjahr und möglichst späte Schliessung im Herbst der Gotthardstrasse zum Ziel, und ...
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