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... Freund damit automatisch aus dem Wettbewerb aus scheidet oder den eigentli chen Verkaufspreis so nie drig ansetzen muß, daß er eben diese 11 Prozent als Verlust hinnehmen muß. Sie als Privatmann unterliegen dieser FA-Forderung nicht. Uwe E. Leffler, München Mir ist klar, daß eine Investi tionszulage für Kraftfahr zeuge des privaten Ver brauchs (falls man das über Fahrzeuge sagen kann, die auch vom Arbeitnehmer sehr weitgehend für berufliche Zwecke verwendet werden) unserer Staatsverschuldung einen bedenklichen zusätz lichen Auftrieb geben wür de. Zum Problem gehört aber sicher der für beruf liche Zwecke genutzte Pri vatwagen des Arbeitneh mers, für den der Arbeitge ber kein Geld zahlt. Dr. Karl Emst Bumm, Düsseldorf Die in mancherlei Hinsicht voneinander abweichenden Regelungen für Einkommenund für Lohnsteuerzahler sind sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluß, im großen Ganzen aber schon richtig. Zu den richtigen Din gen gehört es durchaus, bei den Einkommensteuerzah lern das Automobil steuer lich als Investition zu be trachten, bei den Lohnsteuer zahlern hingegen nicht. Wenn Sie meinen, daß es den freiberuflich Tätigen im Schnitt besser geht als den ja gerade heutzutage so ungemein bedauernswerten Arbeitnehmern, dann würde ich an Ihrer Stelle umge hend zum freien Journalis mus übergehen, vorausge setzt, daß Sie tüchtig ...
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