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... Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag, es sei die ausgefällte Gefängnisstrafe herabzusetzen und die Ver- öffentlichung des Urteils zu streichen. Er machte insbesondere geltend, er dürfe neben der fahrlässigen Tötung nicht noch wegen Verletzung von Verkehrsregeln bestraft werden. Für die Urteilspublikation fehle das Erfordernis der «besonderen Rücksichtslosigkeit». Zusammentreffen verschiedener Strafbestimmungen Wie der Kassationshof des Bundesgerichtes ausführte, finden laut Art. 102 Ziffer 1 SVG die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches insoweit-Anwendung, als das Strassenverkehrsgesetz keine abweichenden Vorschriften enthält. Die besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches bleiben vorbehalten. Damit ist aber nicht gesagt, in welchem Verhältnis diese zu den Regeln des Strassenverkehrsgesetzes stehen. Namentlich verlautet nichts darüber, ob bei Handlungen, die unter beide Gesetze fallen, das eine gegenüber dem andern vorgehe. In Ermangelung einer solchen Vorschrift kommen die in Art. 68 des Schweizerischen Strafgesetzbuches niedergelegten Grundsätze über das Zusammentreffen verschiedener Strafbestimmungen zur Anwendung. Da stellte sich namentlich die Frage, ob das in der zu beurteilenden Handlung liegende Unrecht bereits nach einer der kollidierenden Gesetzesbestimmungen völlig abgegolten werde oder nicht. Es. leuchtet ein, dass ...
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