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... diskutiert. Es herrscht nicht nur im benachbarten Ausland, sondern auch in der Schweiz eine uneinheitliche Durchsetzung der alten Vorschrift, die innerorts und ausserorts beim Fahren auf gleichmässig und gut beleuchteten Strassen das Standlicht vorgeschrieben hat. Es gab nämlich schon unter diesem Beleuchtungsregime immer Fahrer, die mit dem Standlicht auf sogenannt gut beleuchteten Strassen zu wenig sahen und auch wussten, dass sie nicht gesehen werden. Die neue Vorschrift lässt dem Fahrer keine individuelle Wahlmöglichkeit mehr, sie behebt somit auch alle Zweifel und bringt mehr Licht auf die Strasse und ins Verkehrsgeschehen. Das Kriterium «gut und gleichmässig beleuchtete Strasse» ist für die Wahl der Beleuchtung im neuen VRV- Artikel 31 weggelassen worden. Der Fahrer hat somit nicht mehr zu entscheiden, ob er eine Strasse gut und gleichmässig beleuchtet empfindet. Das Lichteinschalten regelt sich jetzt ausschliesslich nach der uralten Vorschrift des Strassenverkehrsgesetzes: «Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es erfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein.» Viele Fahrer mit offenbar angeborener, katzenartiger Nachtsichtigkeit, die wie beispielsweise viele Tessiner bis tief in die Dämmerung hinein ohne Licht oder mit Standlicht auch ausserorts fuhren, müssen 'nun gründlich ...
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