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... Bern» führen wird. Der Durchgangsverkehr werde vielmehr aus den Wohnquartieren verlagert. Das führe zu einer erheblichen Abnahme der Schadstoffund Lärmimmissionen im dicht besiedelten Quartierbereich. Die Einsprachen gegen das Projekt wurden in den wesentlichen Punkten abgewiesen. In der Detailprojektierung will der Kanton jedoch verschiedene Anliegenaufnehmen. So soll vor allem eine Lärmschutzwand erstellt werden. Der Regierungsrat sichert auchzu, auf den Baumbestand als bestehendes landschaftliches Element Rücksicht zu nehmen, gm. freistellungsverordnung (GVO) wird auf den Autohandel ausgedehnt. Das war aus RichtungWettbewerbskommission schon herauszuhören (vgl. AR 28 und29/2002). Nutzniesser, so die Verlautbarungen der EU-Kommission, wird der Konsument sein, eigentlich wieimmer, wenn die Kommissäre et- Garagisten soll es möglich sein,mehreren Marken zu dienen. Und nicht nur das, denkbar wird auch der Autovertrieb durch einen Handelsbetrieb ohne angeschlossene Werkstatt, die nicht mehr vorgeschrieben werden darf. Eine Einschätzung fast aller, die von Marktliberalisierungen betroffen sind: Die Starken werden was entwickeln. Erwartet werden gestärkt, die Kleinen geschwächt. Unruhe und Arbeitsplatzverschiebungen sind garantiert, ein Merkmal der fortschreitenden Liberalisierung. Flexibel muss man sein, vielleicht einen längeren Arbeitsweg in Kauf ...
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