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... für die Innerortsstrecken die Kompetenz hiezu bei den Gemeinden liegt. Der Kanton Genf seinerseits besitzt auf diesem Gebiet eine aus neuerer Zeit stammende Gesetzgebung, welche die Befugnis zum Erlass von Vorschriften über die Strassenreklame — sehr strengen Vorschriften übrigens — in den Händen der Kantonsbehörden konzentriert. An gesetzlichen Grundlagen fehlt es somit nicht; aber die Einheitlichkeit ihrer Anwendung durch die Kantone lässt zu wünschen übrig. Dieser Zustand einerseits und die Vermehrung der Strassenreklamen anderseits hat die Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner veranlasst, den von einer Unterkommission des Schweiz. Reklameverbandes lancierten Appell, auf freiwilligem Wege die Umgebung unserer Strassen von Reklamen zu säubern, aufzugreifen und Richtlinien zuhanden der zuständigen Behörden auszuarbeiten. Es geht ihr hiebei darum, unser Land vor einer weiter um sich greifenden Verschandelung durch Strassenreklamen zu bewahren, von der einzelne Gegenden bereits betroffen worden sind. Als Fxemdenverkehrsland kann es sich die Schweiz nicht leisten, hier untätig zuzusehen, Der Inhalt der Richtlinien Eben sind die erwähnten Richtlinien der VSS im Druck erschienen. Weil sie sich zur Hauptsache an die Behörden wenden, mag hier ein allgemeiner Ueberblick genügen. Zunächst erwies sich eine Reihe von Definitionen als ...
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