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... im Herbst so wenig verpflichtet sein, Wasser in ihren Kontrollwein zu schütten, wiesie es im Juni gewesen wäre. Wohl aber kann die Verschiebung um drei Monate der schliesslichen Lösung nur zumVorteil gereichen. Folgende Tatsachen stehen fest: DerBundesrat selbst hat keine Gelegenheit gehabt, zum Bericht und den Anträgen der Geschäftsprüfungskommissiöngründlich Stellung zu nehmen. Hätte man ihm diese Möglichkeit verweigern sollen? Ferner steht im Zusammenhang mitder Erledigung des Mirage- Geschäftes ein Bericht der Untersuchungskommission Daenzer vor der Veröffentlichung,der möglicherweise Interessantes und Wichtiges zum Thema beitragen kann. Es istrichtig, dass dessen Ergebnisse vor der Behandlung im Parlament zur Kenntnis genommen werden können. Bei der Erörterung des Themas «Verschärfte Verwaltungskontrolle» gehen viele von der Meinung aus, es geltevor allem den Bundesrat «in den Senkel zu stellen». DieseBetrachtungsweise geht am Kern der Sache vorbei. Zwarist der Bundesrat die Spitze der eidgenössischen Verwaltung und als solche wird auch er von der parlamentarischenKontrolle erfasst. Er ist aber mehr als nur oberste Verwaltungsbehörde. Der Bundesrat sollte vor allem Regierung seinund als solche hat er gegen- über der Verwaltung den Willen des Volkes und den Willen der Bundesversammlungdurchzusetzen. Früher waren in vielen Kantonen die ...
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