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... und beim Bundesgericht angefochten. Die Beschwerdeführer wollten die Initiative - wie eine Minderheit im Landrat - für ungültig erklä-ren lassen, weil sie gegen die Verfassung verstosse, und sielegten dazu ein Rechtsgutachten vor, das die Initiative als «offensichtlich rechtswidrig»qualifizierte. Schon das Verfassungsgerichtteilte aber diese Auffassung nicht, und nun wies auch das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde ab. Die Gegner der Initiative müssen nun darauf hinwirken, dass die Initiative vom Volk verworfen und damit der seinerzeitige Beschlusszum Bau der J 2 (anstelle des Ausbaus der Rheinstrasse) bestätigt wird. grn. Änderung quasi auf dem Bauplatz Umfahrung Sächseln bald bereit Mit einer Projektänderung sozusagen auf dem Bauplatz sind Massnahmen getroffen worden,um voraussehbare Staus im Tunnel der A 8 im Bereich vonSächseln zu verhindern. Statt einer Ampelregelung mit entsprechenden Unterbrechungen des Verkehrsflusses wird einefür Velos und Landwirtschaftsverkehr vorgesehene Tunnel-überfahrt zu einem Halbanschluss auch für den Autoverkehr ausgeweitet. Dennoch wirddie Umfahrung Sächseln ohne zeitliche Verzögerung im kommenden September eröffnet werden können. Auch der bewilligte Baukredit von 335 MioFranken muss dieser Optimierung wegen nicht ausgeschöpft werden. Der Kanton Obwalden rechnet sogar mit um 40 Miogeringeren ...
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