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... den hohen Lastwagen nicht sichtbar gewesen seien. Man gab ihm aber keinen Pardon; er zahlte 60.— DM Geldbuße und 7.80 DM Gebühren. In der Flensburger Zentralkartei wurden ihm zwei Sünderpunkte angeschrieben. Am 3. Mai 1969 ordnete sich der 52jährige Angestellte Klaus W. mit seinem Renault auf dem Hamburger Gazellenkamp rechts ein, um auf die Lokstädter Grenzstraße abzubiegen. Kurz vor dem Abbiegen sprang ein Fußgänger auf die Fahrbahn und veranlaßte Klaus W. zum Bremsen und zum Ausscheren nach links. Dadurch wurden hinter ihm fahrende Autos zu Vollbrem sungen gezwungen. Ein in der Nähe stehender Polizist notierte sich den Fall. Am 20. September erhielt Klaus W. von der Ham burger Bußgeldstelle der Behörde für Inneres einen Bescheid über 60.— DM. Er erinnerte sich kaum noch, wies auf das un vorschriftsmäßige Verhalten des Fußgängers hin, mußte sich aber sagen lassen, daß allein er gegen die Paragraphen 1 und 8/III der StVO verstoßen habe. Klaus W. zahlte zähneknir schend und fand sich auch mit den zwei Punkten in der Flens burger Kartei ab. Am 2. September 1969 befuhr die 30jährige Hausfrau Karin L. in Stuttgart-West mit ihrem NSU Prinz 4 gegen 15.10 Uhr die breite Ausfallstraße in Richtung Leonberg. Um einen eben falls dort fahrenden Pkw zu passieren, steigerte sie ihre Ge schwindigkeit bis zur erlaubten Höhe von 70 km/h. Da aber der Überholte ...
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