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... verkehrsregein hält fest,dass Strassen mit starkem Verkehr nur von geübten Reitern und verkehrsgewohnten Tierenbenützt werden dürfen. Das Reiten zu zweit nebeneinander ist nur in einem Verband von wenigstens sechs Reitern sowie ausserorts bei Tagauf Strassen mit schwachem Verkehr gestattet. Die erwähnte Verordnungverlangt auch, dass Reiterkolonnen nach Möglichkeit zu unterteilen sind, um das Überholen zu erleichtern. Der Autolenker muss sich bewusst sein, dass Pferde eherängstliche Tiere sind und sehr brüsk reagieren können. Auchbei gut dressierten und durch einen erfahrenen Reiter geführten Tieren sind unverhoffte Sprünge zur Seite immer möglich. Beim Überholen von Reitpferden ist unbedingt die Geschwindigkeit auf ein Mindestmass zu reduzieren, jederunnötige Lärm zu vermeiden und ein genügend grosser seitlicher Abstand einzuhalten Während der Autolenker von Gesetzes wegen über eine Haftpflichtversicherung verfügt, ist dies beim Reiter nicht der Fall. Für ihn ist der Abschluss einer solchen Versicherung freiwillig, aber dringend zu empfehlen. Der Reitsport ist in der Regel zuschlagfrei durchdie Privatoder Familien-Haftpflichtversicherung mit gedeckt. 3. Blatt 41 die Kanten und Lamellenzähne wieder optimal greifen. Und selbst dem Fahrer tut es gut, wenn er sich schon vor demersten Schneechaos wieder an die Winterausrüstung gewöhnen ...
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