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... uns bekannt, hätte diesen Verhandlungen vorausgehend auf Grund des Uebereinkommens zwischen den Bahnen und den Automobilinteressenten zuerst eine Besprechung mit den Vertragsparteien stattfinden sollen, da sich beide das Rücktrittsrecht von ihren Vorschlägen vorbehalten haben für den Fall, dass cfaran wichtige Aenderungen vorgenommen werden. Ebenso verlangt die Uebereinkunft, dass zuerst das prinzipielle Einverständnis des Bundesrates zu der Uebereinkunft vorliegen muss, bevor die Vorlage des Qesetzesentwurfes an die eidgenössischen Räte erfolgt. Auch waren wir der Auffassung, das vor den Behandlungen in den Räten zuerst eine Vereinbarung über die Zusammensetzung der beratenden Kommission zu erfolgen hat, ebenso wie über die an die Unternehmer auszurichtenden Entschädigungen. Es sind dies wichtige Fragen, die unter Umständen auf die weitere Stellung der einen oder andern Vertragspartei von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Zudem besteht immer noch die einstimmige Forderung der Generalversammlung der Aspa, der sich auch die Zentralstelle zur Verteidigung der Automobilinteressen angeschlossen hat, dass sich der Bundesrat zu einer Abänderung der Vollziehungsverord- "nung des Aütomobilgesetzes bereit erklärt, durch welche die Gewichtsfrage und die Anhängerfrage in Aussicht gestellt wird, die in den heutigen Bestimmungen eine auf die Dauer ...
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