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... Bewilligung gilt als Legitimation auf dem Gebiete der tschechoslowakischen Republik, Die Partei ist ver-E fliehtet, die Bewilligung samt Reisepaß den tschechoslowaischen Amtsorganen auf ihr Verlangen stets vorzulegen. Für den Fall des Verlustes der Legitimation wird der Partei auf ihr Verlangen von der Kontrollabteilung des Handelsministeriums, Sektion des früheren Amtes für den Außenhandel, in Prag, III. Läzenskä ulice 11, eine Ersatzbewilligung ausgefertigt. Die Erneuerung der Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer derselben kafln durch die erwähnte Kontrollabteilung oder durch das Grenzzollamt unter gleichzeitiger Zurückstellung der alten Bewilligung erfolgen. Während der Gültigkeitsdauer der Bewilligung darf die Grenze einige Male überschritten werden, die Partei ist jedoch verpflichtet, sie ein jedes Mal ohne Aufforderung dem Grenzzollamte vorzuzeigen. Die Bewilligung ist eine öffentliche Urkunde und wird als eine spezielle Bewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat, vom Tage ihrer Ausstellung an gerechnet, zur zeitweiligen Einfuhr der Motorfahrzeuge in die Tschechoslowakische Republik, zum Zwecke der Erleichterung des zwischenstaatlichen Reiseverkehrs den Angehörigen fremder Staaten, welche ihren Hauptund Dauersitz im Auslande haben, erteilt. Motorfahrzeuge, die im Grenzverkehr das Gebiet der Tschechoslowakischen ...
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