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... Dieser Test ist vergleichbar mit der Medizinischpsycholo gischen Untersuchung (MPU), die bislang erst bei 18 Straf punkten angeordnet wurde. Dafür soll künftig bei 18 Punk ten grundsätzlich und ohne wei tere Prüfung des Einzelfalls Schluß sein: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Die Zeichen stehen auf Druck. Kaum ist seit Jahresbeginn der neue Bußgeldka talog mit teilweise beträchtli chen Verschärfungen in Kraft, droht Verkehrssündern schon die nächste Straflektion: Das Punktesystem, Basis der Flens burger Verkehrssünderkartei, wird reformiert. Nach 16 Jah- Reform vor der Tür: Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ren des Bestehens, so heißt es im Bundesverkehrsministeri um, habe die Praxis das ge schriebene Recht überholt, Anpassung sei überfällig. Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Verkehrsan wälte im Deutschen Anwalt verein, sieht den Anlaß freilich anders: „Zusammen mit der verschärften Bepunktung des neuen Bußgeldkatalogs bedeu tet die Neuerung im Punktesy- Punkt für Punkt, so planen die Bonner Gesetzgeber, sollen die Autofahrer besser als bisher erzogen werden. Reform-Ex perte Kohl, der die geplanten Neuerungen jetzt auf dem Ver kehrsgerichtstag in Goslar vor stellte: „Vor allem die unbe lehrbaren Verkehrssünder, die alle Vorwarnungen mißachten und trotzdem weiter Punkte sammeln, wollen wir härter bestrafen.“ Dafür will man ...
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