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... und deren Rechtfertigung in Friedenszeiten zu untersuchen und die Frage zu beantworten galt, ob eine solche Weiterführung als Vorsorge für Kriegszeiten angezeigt sei. Diese Arbeit liegt nun vor und entwirft in einem ersten Kapitel über die Entwicklung der inländischen Treibstoffproduktion ein Bild von der Entstehung der Hovag in Ems und von den zwischen dem Bund und den Lonza-Werken abgeschlossenen Vertrag, dessen Gegenstand eine Lieferungsund Abnahmepflicht für flüssige Treibstoffe bildete. Der Mangel an Benzin während des letzten Weltkrieges führte zu einer bedeutenden Erweiterung der Produktionskapazität der Hovag, die ursprünglich nur als kleine Anlage mit einem jährlichen Holzverbrauch von etwa 30 000 Ster gedacht war. 1941 kam zwischen Bund und Hovag ein Vertrag für die Lieferung eines Treibstoffgemisches aus Aethylund Methylalkohol zustande. Als Mitte 1944 die Beimischung des Emser Treibstoffes zum Benzin begann, war inzwischen das Fabrikationsprogramm nochmals erweitert worden. Geht die Vertragsdauer Ende 1955 zu Ende, so dürften dank der Neuordnung von 1949 die Mengen der Nachlieferungsperiode schon Ende 1953 restlos abgeliefert sein. Damit fällt die Abnahmepflicht des Bundes dahin, und irgendwelche weiteren Verbindlichkeiten bestehen nicht. Wiederholt brachte in den letzten Jahren die FRS zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der ...
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