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... instructions des commissaires et aux decisions du Jury. der Prüfungsfahrt nicht teilnimmt. Falls aus irgend einem Grunde die Veranstaltung nicht stattfinden könnte, wäre der A. C. S. nur zur Rückvergütung der Nennungsgelder an die Teilnehmer verpflichtet. Art. 16. Der Anmeldeschein muss folgende Angaben enthalten 1. Name des Besitzers; 2. Mitglied welches Clubs; 3. Adresse; 4. Name des Führers; 5. Marke des Fahrzeuges (Motorrad, Wagen); 6. Marke des Motors und Jahrgang der Fabrikation; 7. Nummer des Motors; 8. Zylinderzahl; 9. Bohrung der Zylinder in mm; 10. Kolbenhub in mm; 11. Ungefähres Gewicht des Fahrzeuges; 12. Ungefähre Stärke in HP. Die Sportkommission behält sich das Recht vor, auf Kosten der Teilnehmer die Richtigkeit seiner Angaben betr. Zylinderdimensionen nachprüfen zu lassen. Art. 17. Durch seine Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, sich in allen Punkten den Vorschriften und Bedingungen vorliegenden Reglementes, sowie den Anordnungen der Bevollmächtigten und den Entscheidungen der Jury unterzuordnen. Art. 18. Die Formalitäten des Empfangs finden am Morgen der Prüfungsfahrt in Neuveville statt. Die Fahrzeuge müssen den mit dem Empfang Beauftragten, morgens zwischen 6 und 7 Uhr, nach der in der offiziellen Tabelle festgesetzten Reihenfolge vorgeführt werden. Im Falle einer Abänderung dieser Zeit würden die Teilnehmer davon rechtzeitig in Kenntnis ...
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