Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... neuen, nicht mehr illusionären, dafür aber wesentlich höheren Kostenvoranschlag gewährt. Bei den Verhandlungen darüber wird der Kanton Schwyz unzweifelhaft mit mehr Gewicht auftreten könnenals der Bezirk. Uebrigens könnte der Bund einen solchen Beitrag nicht aus dem Alpenstrassenkredit entrichten. Weil dieser nicht ausreicht, müsste die Subventionierung auf der Grundlage des Art. 23 der Bundesverfassung erfolgen. Bei der Befriedigung darüber, dass die ganze Frage in eine neue Phase eingetreten ist, die geeignet ist, sie der Möglichkeit der Verwirklichung näherzubringen, bleibt dennoch ein Wermutttropien zurück. Das schwyzerische Teilstück der Pragelstrasse soll, auch wenn dessen Ausbau nach den Alpenstrassen-Normalien erfolgen soll, wenigstens was die Steigungen, Kurvenradien usw. betrifft, doch im Prinzip nur eine Breite von 4,70 m erhalten. Bei den Ausweichstellen, den Brücken und anderen Kunstbauten sind zwar 5 m Breite und mehr vorgesehen, währenddem die Kommission ursprünglich und in richtiger Erkenntnis der Bedürfnisse des kommenden Verkehrs durchgehend 5,20 m hatte beantragen wollen. Weshalb sie schliesslich darauf verzichtete — oder verzichten musste? Weil dieser Vorschlag «in Bern» auf Ablehnung stiess. Man glaubte ihn dort nicht schlucken zu können, und zwar mit Rücksicht darauf, dass der Kanton Glarus seine Strecke mit 4,60 m Breite schon ...
Kommentare